Weiterbildung in Niedersachsen – Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen

Weiterbildung in Niedersachsen – Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen

Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Die Maßnahme beinhaltet Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Zuschuss bis zu 50 % (mindestens 1.000 Euro, maximal 36 Monate Laufzeit, maximale Laufzeit bis zum 30.06.2023). Dies gilt auch für Weiterbildungsmaßnahmen des Förderaufrufs „Digitalisierung und Grüne Wirtschaft“. Pro Teilnehmer/in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen.

WER WIRD GEFÖRDERT? Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen, Betriebsinhaber/innen von Unternehmen unter 50 Beschäftigten.

WAS WIRD GEFÖRDERT? Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen)

Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie unter: www.nbank.de